| Abgeordnetenhaus
BERLIN
15.
Wahlperiode |
Drucksache
15 / 20 214
Nicht
behandelte Mündliche Anfrage |
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Nicht
behandelte Mündliche Anfrage Nr. 14
der
Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/ Die Grünen)
aus
der 37. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 30. Oktober 2003 und Antwort
Schadet die Ansiedlung des Bundesnachrichtendienstes (BND) auf dem Gelände
des ehemaligen Stadions der Weltjugend dem Landeshaushalt?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche
Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des
Abgeordnetenhauses wie folgt:
Frage 1:
Teilt
der Senat die Ansicht, dass Berlin unabhängig vom zukünftigen
Standort des BND in Berlin von evtl. frei werdenden Arbeitsplätzen,
vor allem aber von zusätzlicher Kaufkraft profitiert und daher ein
Standort gefunden werden sollte, der weitere nicht mit öffentlichen
Mitteln finanzierte Investitionen nicht ausschließt?
Antwort zu 1.:
Der
Umzug des BND aus dem Raum München nach Berlin ist noch nicht endgültig
gesichert, da - wie auch in Ministerien und Unternehmen – erhebliche Widerstände
bei den Mitarbeitern vorhanden sind. Für rund 1/3 der Mitarbeiter
soll ein Umzug nach Berlin nicht infrage kommen. Gerade angesichts dieser
Umstände darf Berlin kein Alibi für eine Verzögerung oder
Verhinderung des Umzugs des BND geben. Der Senat ist der Ansicht, dass
möglichst jede arbeitssichernde bzw. -schaffende Ansiedlung in Berlin
- unabhängig vom Standort - zu unterstützen ist. Dies gilt natürlich
auch für den BND. Der Senat ist davon überzeugt, dass die seit
Jahren brach liegende Fläche an der Chausseestraße mit der Ansiedlung
des BND stadtverträglich entwickelt werden wird. Die für die
Innenstadt auch schon bisher geltenden städtebaulichen Parameter wie
Blockrandbebauung und eine für diesen Standort gemäße Gebäudehöhe
werden Maßstab für das Erscheinungsbild entlang der Chausseestraße
sein, ebenso wie das seit Jahren verfolgte Ziel der Renaturierung der Panke
und die Einbindung einer Parkanlage in das Gesamtprojekt. Parallel zu einem
städtebaulichen und architektonischen Realisierungswettbewerb in Regie
der zuständigen Stellen des Bundes wird durch die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Frage 2:
Trifft
es zu, dass bei einer Ansiedlung des BND auf dem landeseigenen Grundstück
des ehemaligen Stadions der Weltjugend im Gegensatz zu einem Verkauf des
Grundstücks an Investoren für Wohnungsbau keine Einnahmen
für das Land Berlin zu erwarten sind, da Berlin gegenüber
dem Bund „Grundstücksschulden" hat und so die Zurverfügungstellung"
des Grundstücks maximal durch einen mit zukünftigen Unterhaltungskosten
verbundenen Grundstückstausch mit dem Bund verrechnet würde?
Antwort zu 2.:
Das
Grundstück des ehemaligen Stadions der Weltjugend befindet sich im
Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin. Der Liegenschaftsfonds
ist gehalten, die Grundstücke mindestens zum Verkehrswert zu veräußern.
Der Liegenschaftsfonds hat aktuell keine offenen Forderungen mit dem Bund
zur Verrechnung.
Berlin,
den 19. November 2003
Strieder
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Senator
für Stadtentwicklung
(Eingang
beim Abgeordnetenhaus am 21. Novemb. 2003) |