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Autofreies Stadtviertel an der Panke:
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in Berlin-Mitte:
geplant: Autofreies Stadtviertel an der Panke, Chausseestraße
Autofreies Stadtviertel an der Panke

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Details zum Thema: 15.10.2003:
BND bedroht Autofreies Stadtviertel !

15.01.2004:
Antwort von Stimmann auf "Kleine Anfrage" der Grünen
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15.01.2004:
"Geheimdienstliche Aktivitäten des Senates"
 Antwort von Senatsbaudirektor Stimmann (SPD) auf "Kleine Anfrage" der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus zum geplanten BND-Umzug

   Die Abgeordnete Claudia Hämmerling (Bü90/Die Grünen) stellte am 25. November 2003 dem Berliner Senat 17 sehr detaillierte und präzise Fragen zum geplanten Umzug des BND. Senatsbaudirektor Stimmann (SPD) antwortete am 09. Januar 2004 (veröffentlicht 15.01.). 

   Demnach war bei der BND-Standortuntersuchung NICHT bekannt, daß das Gelände Heidestraße sofort verfügbar ist und die Eigentümer (Deutsche Bahn / Vivico) bereit sind, einen niedrigeren Verkaufspreis zu verlangen ! Weitere interessante Antworten hier:

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Antwort auf die Kleine Anfrage

Text downloaden: www.parlament-berlin.de/.../k1511143.pdf (~150 KB)

Zur besseren Lesbarkeit sind einige Stichwörter in den Fragen fett und die Antworten in rot hervorgehoben.
 

Abgeordnetenhaus BERLIN

15. Wahlperiode

Drucksache 15 / 11 143
Kleine Anfrage
_____________________________________________

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/ Die Grünen)

   vom 25. November 2003 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2003) und Antwort

   Geheimdienstliche Aktivitäten des Senates 

   Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Kleine Anfrage wie folgt:

   1. Treffen Informationen zu, dass der Senat Alternativstandorte zum Standort auf dem ehemaligen Stadion der Weltjugend geprüft hat, wenn nein, weshalb nicht?

  Zu 1.: Ja, die Informationen treffen zu.

   2. Wenn ja, welche Standorte wurden nach welchen Kriterien mit welchem Ergebnis für die Ansiedlung der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin geprüft?

  Zu 2.: Der Bund hat die in seinem Eigentum befindlichen Standorte (u.a. ehem. Kasernen u.s.w.) auf ihre Eignung hin geprüft und für die Ansiedlung des BND verworfen.

   Von Berlin wurden untersucht:
- Heidestraße
- Flughafen Tempelhof- Neubauten
- Flughafen Tempelhof- Altbauten
- Lichterfelde-Süd
- Adlershof- Städtebaulicher Entwicklungsbereich
- Ehemaliges Stadion der Weltjugend, Chausseestraße

   Die wesentlichen Kriterien lauteten:
- Lage
- Grundstücksgröße
- Erschließung
- Neubau/ Altbau
- Eigentumsverhältnisse
- Planungsrecht
- Verfügbarkeit
- Bisherige Planungsabsichten
- Grundstückswert (Bodenrichtwert)
- Entfernung zum Bundeskanzleramt (Luftlinie)
- Eignung

   Das Ergebnis der Prüfung und die Abstimmungen mit dem BND führten zur Auswahl des Standortes Chausseestraße.

   3. Welche Bruttogeschossfläche für wie viele Beschäftigte sind nach Erkenntnissen des Senates für den BND-Umzug notwendig?

  Zu 3.: Berlin ist ein Bedarf von 250.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche und für ca. 3800 Beschäftigte bekannt.
   Der BND klärt zzt. die genauen Anforderungen in Bezug auf die Bruttogeschossfläche und die Zahl der Beschäftigten.

   4. Wurde der Standort des Containerbahnhofs Heidestraße bei dieser Prüfung berücksichtigt?

  Zu 4.: Ja.

   5. Wenn ja, war zum Zeitpunkt der Prüfung bekannt, dass auf dem Gelände sowohl ausreichend Flächen vorhanden sind, kein langfristigen vertraglichen Bindungen mit Dritten existieren und die Deutsche Bahn AG als Eigentümer bereit ist, beim Verkauf nicht den Bodenrichtwert, sondern den Gewerbewert als Verhandlungsgrundlage zu nehmen?

  Zu 5.: Das Gebiet Heidestraße mit ca. 13 ha Fläche gehörte zu den untersuchten Standorten.
   Es war nicht bekannt, dass keine langfristigen Bindungen an Dritte existieren.
   Es ist nicht bekannt, dass die Eigentümer Deutsche Bahn AG und VIVICO für ihre Grundstücke den Gewerbewert als Verhandlungsgrundlage nehmen wollten.

   6. Bis wann sieht der Senat welche Möglichkeiten zur städtebaulichen Entwicklung des Areals um den Containerbahnhof Heidestraße außerhalb einer Ansiedlung einer großen Bundesbehörde?

  Zu 6.: Es liegt ein städtebauliches Konzept für das Gebiet Heidestraße mit gemischten Nutzungen vor. Es wird von einer mittel- bis langfristigen Realisierung ausgegangen.

   7. Stimmt der Senat mit mir überein, dass die Ansiedlung des BND auf diesem Gelände eine einmalige Chance für eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung des Gebietes ist?

  Zu 7.: Der Senat hat die Möglichkeit der Ansiedlung des BND an der Heidestraße nicht ausgeschlossen. Nach Prüfung der in Frage kommenden Standorte und Gewichtung der Belange haben sich der Bund und das Land Berlin für den Standort Chausseestraße entschieden.

   8. Trifft es zu, dass die fußläufige Nähe zum Bundeskanzleramt bei der Standortsuche von besonderem Gewicht war? Wenn ja, wie bewertet der Senat die Tatsache, dass ein weltweit operierender Geheimdienst mit modernsten Kommunikationsmöglichkeiten sich außerhalb der Sichtweite des Bundeskanzleramts unbehaglich fühlt?

  Zu 8.: Für die Standortentscheidung war eine innerstädtische Lage, nicht jedoch fußläufige Nähe zum Bundeskanzleramt ausschlaggebend.

   9. Welche Zusagen durch den Bundesnachrichtendienst hat der Senat erhalten, um sein öffentliches Versprechen zu erfüllen, dass bei einer Ansiedlung des BND auf dem Gelände des ehemaligen Stadions der Weltjugend sowohl eine dauerhaft öffentliche Grünfläche mit einer Durchwegung und Geschäfte geschaffen werden?

  Zu 9.: Die Standortanforderungen seitens Berlins sind u.a. die Anlage eines ausreichend breiten Panke-Grünzuges, eine Durchwegung des Gebiets und kommerzielle Nutzungsunterlagerungen entlang der Chausseestraße z.B. (Handel, Gastronomie). Diese Standortanforderungen werden seitens des BND in den bisherigen Verhandlungen im Grundsatz akzeptiert.

   10. Welche Erkenntnisse besitzt der Senat über positive soziale, ökonomische und infrastrukturelle Effekte für die unmittelbare Umgebung durch die dortige Ansiedlung von Bundesministerien?

11. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass Stadträume in sozialer, ökonomischer und infrastruktureller Hinsicht stärker von zusätzlicher Wohnbevölkerung als von zusätzlichen Büroarbeitsplätzen profitieren?

  Zu 10. und 11.: Nachdem andere Vorhaben – insbesondere mit dem Schwerpunkt innerstädtisches Wohnen – in den letzten Jahren nicht umgesetzt werden konnten, sieht der Senat in der Ansiedlung der BND-Zentrale eine Chance für die infrastrukturelle, wohnungswirtschaftliche, Handels- und Gewerbeentwicklung dieses seit dem Abriss des ehemaligen Stadions der Weltjugend brach liegenden Quartiers in zentraler Lage nahe des Regierungsviertels. Aus diesem Grund hält der Senat die Durchführung des 2002 angekündigten Bieterverfahrens infolge der veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr für opportun und ist daher in Abwägung der hierfür maßgeblichen Belange bereit, die bisherige Planung aufzugeben. 

   Es gibt bereits jetzt seitens der Eigentümer umliegender Grundstücke positive Signale, die den Bau des BND  begrüßen und ihre Grundstücke für Wohn- und Mischnutzungen entwickeln wollen.

   Der Senat ist der Auffassung, dass es grundsätzlich nur in besonderen städtebaulichen Lagen oder bei besonders ausgeprägter Nachfrage nach Wohnungen öffentlicher Initiative und Ressourcen bedarf, private Wohnnutzungen
zu entwickeln. Der Schwerpunkt der Politik des Senats liegt vielmehr auf einer den gesamtwirtschaftlichen Bedingungen der Stadt förderlichen Ansiedlungspolitik von privaten und öffentlichen Dienstleistungen und gewerblichen Nutzungen.

   12. Durch welche Maßnahmen will der Senat den mit einer Nutzung durch den BND verbundenen Wegfall von vorhandenen bzw. im städtebaulichen Konzept für die Entwicklung des Geländes des ehemaligen Stadions der Weltjugend vorgesehenen Sportflächen kompensieren?

  Zu 12.: Der Wegfall der Sportflächen aus dem bisher abgestimmten städtebaulichen Rahmenplan, dessen Zielsetzung u.a. eine spürbare Verbesserung für den Sport im unterversorgten Bezirk Mitte war, ist nicht zu kompensieren. Dies gilt ebenso für den Wegfall der zwischenzeitlich gewachsenen Strukturen aus dem Trendsportbereich (Beachsport, Golf etc.), für die es in dieser Form und Größenordnung im Bezirk Mitte gleichfalls keine Kompensationsmöglichkeiten gibt.

   Weder für den Ersatz der Trendsportanlage, die von vornherein als Zwischennutzung vorgesehen war, noch für den Ersatz der geplanten öffentlichen Sportanlage gibt es eine rechtliche Verpflichtung.

   13. Wie bewertet der Senat die Einschätzung, dass der Flughafen Tempelhof wesentliche finanzielle und planungsrechtliche Vorteile für die Ansiedlung des BND besitzt, da die bundeseigenen Gebäude ohnehin saniert werden müssen, 300.000Quadratmeter Bruttogeschossfläche sofort zur Verfügung stehen, die nach Einstellung des Flugverkehrs erweiterbar sind und eine Abschottung des Geländes schon traditionell akzeptiert ist?

  Zu 13.: Der BND und das Land Berlin haben den Flughafen Tempelhof mit seinen Gebäuden auf seine Eignung für den vorgesehenen Nutzungszweck untersucht. Die innerbetrieblichen Abläufe des BND schließen nach dessen Aussage eine Nutzung der Altbauten jedoch aus.

   14. Hat der Senat mit diesen Argumenten und mit dem Hinweis auf die gute verkehrliche Erschließung mit U-Bahn und Bus für diesen Standort gegenüber dem BND geworben?

  Zu 14.: Ja, auch diese Argumente sind in die Standortbewertung eingeflossen.

   15. Wenn ja, was waren die konkreten Ablehnungsgründe?

  Zu 15.: Siehe Antwort zu Frage 13.

   16. Trifft es zu, dass im Bundeshaushalt allein für die Planung der Verlagerung des BND von Pullach nach Berlin 30 Millionen Euro eingestellt sind?

  Zu 16.: In den Bundeshaushalt 2004 sind nach Kenntnis des Senats Mittel für Planungskosten in deutlich geringerer Höhe eingestellt worden.

   17. Welche Mittel zur Finanzierung der notwendigen Neubauten für den BND in Berlin sind nach Ansicht des Senates notwendig, und sind diese Mittel nach Kenntnissen des Senates im Bundeshaushalt eingestellt?

  Zu 17.: Vom Bund wird zzt. die Entscheidungsgrundlage Bau (ESBau) vorbereitet, um die Kosten für den Neubau des BND zu ermitteln. Es wird angestrebt, die ESBau bis zum September 2004 fertig zu stellen. Die erforderlichen Mittel sollen erst nach Vorlage gesicherter Angaben in den Bundeshaushalt eingestellt werden.

Berlin, den 09. Januar 2004

In Vertretung

Dr. Ing. Hans Stimmann
................................
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2004)

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14. März 2004
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Absichtserklärungfür das Autofreie Stadtviertel an der Panke downloaden:
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städtebaulicher Masterplan
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Planungsgebiet: Stadion der Weltjugend, Chausseestraße
Foto: Blick von oben nach Süden über das Stadiongelände; Foto größer: 68 kb
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