| Abgeordnetenhaus
BERLIN
15.
Wahlperiode |
Drucksache
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Kleine
Anfrage |
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Kleine
Anfrage
der
Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/ Die Grünen)
vom 25. November 2003 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dezember 2003)
und Antwort:
Geheimdienstliche Aktivitäten des Senates
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Kleine
Anfrage wie folgt:
1. Treffen Informationen zu, dass der Senat Alternativstandorte
zum Standort auf dem ehemaligen Stadion der Weltjugend geprüft hat,
wenn nein, weshalb nicht?
Zu
1.: Ja, die Informationen treffen zu.
2. Wenn ja, welche Standorte wurden nach welchen Kriterien mit welchem
Ergebnis für die Ansiedlung der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes
in Berlin geprüft?
Zu
2.: Der Bund hat die in seinem Eigentum befindlichen Standorte (u.a. ehem.
Kasernen u.s.w.) auf ihre Eignung hin geprüft und für die Ansiedlung
des BND verworfen.
Von Berlin wurden untersucht:
-
Heidestraße
-
Flughafen Tempelhof- Neubauten
-
Flughafen Tempelhof- Altbauten
-
Lichterfelde-Süd
-
Adlershof- Städtebaulicher Entwicklungsbereich
-
Ehemaliges Stadion der Weltjugend, Chausseestraße
Die wesentlichen Kriterien lauteten:
-
Lage
-
Grundstücksgröße
-
Erschließung
-
Neubau/ Altbau
-
Eigentumsverhältnisse
-
Planungsrecht
-
Verfügbarkeit
-
Bisherige Planungsabsichten
-
Grundstückswert (Bodenrichtwert)
-
Entfernung zum Bundeskanzleramt (Luftlinie)
-
Eignung
Das Ergebnis der Prüfung und die Abstimmungen mit dem BND führten
zur Auswahl des Standortes Chausseestraße.
3. Welche Bruttogeschossfläche für wie viele Beschäftigte
sind nach Erkenntnissen des Senates für den BND-Umzug notwendig?
Zu
3.: Berlin ist ein Bedarf von 250.000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche
und für ca. 3800 Beschäftigte bekannt.
Der BND klärt zzt. die genauen Anforderungen in Bezug auf die Bruttogeschossfläche
und die Zahl der Beschäftigten.
4. Wurde der Standort des Containerbahnhofs Heidestraße
bei dieser Prüfung berücksichtigt?
Zu
4.: Ja.
5. Wenn ja, war zum Zeitpunkt der Prüfung bekannt, dass auf
dem Gelände sowohl ausreichend Flächen vorhanden sind,
kein
langfristigen vertraglichen Bindungen mit Dritten existieren und die
Deutsche Bahn AG als Eigentümer bereit ist, beim Verkauf nicht
den Bodenrichtwert, sondern den Gewerbewert als Verhandlungsgrundlage
zu nehmen?
Zu
5.: Das Gebiet Heidestraße mit ca. 13 ha Fläche gehörte
zu den untersuchten Standorten.
Es war nicht bekannt, dass keine langfristigen Bindungen an Dritte existieren.
Es ist nicht bekannt, dass die Eigentümer Deutsche Bahn AG und VIVICO
für ihre Grundstücke den Gewerbewert als Verhandlungsgrundlage
nehmen wollten.
6. Bis wann sieht der Senat welche Möglichkeiten zur städtebaulichen
Entwicklung des Areals um den Containerbahnhof Heidestraße außerhalb
einer Ansiedlung einer großen Bundesbehörde?
Zu
6.: Es liegt ein städtebauliches Konzept für das Gebiet Heidestraße
mit gemischten Nutzungen vor. Es wird von einer mittel- bis langfristigen
Realisierung ausgegangen.
7. Stimmt der Senat mit mir überein, dass die Ansiedlung des BND
auf diesem Gelände eine einmalige Chance für eine städtebaulich
sinnvolle Entwicklung des Gebietes ist?
Zu
7.: Der Senat hat die Möglichkeit der Ansiedlung des BND an der Heidestraße
nicht ausgeschlossen. Nach Prüfung der in Frage kommenden Standorte
und Gewichtung der Belange haben sich der Bund und das Land Berlin für
den Standort Chausseestraße entschieden.
8. Trifft es zu, dass die fußläufige Nähe zum Bundeskanzleramt
bei der Standortsuche von besonderem Gewicht war? Wenn ja, wie bewertet
der Senat die Tatsache, dass ein weltweit operierender Geheimdienst mit
modernsten Kommunikationsmöglichkeiten sich außerhalb der
Sichtweite des Bundeskanzleramts unbehaglich fühlt?
Zu
8.: Für die Standortentscheidung war eine innerstädtische Lage,
nicht jedoch fußläufige Nähe zum Bundeskanzleramt ausschlaggebend.
9. Welche Zusagen durch den Bundesnachrichtendienst hat der Senat
erhalten, um sein öffentliches Versprechen zu erfüllen, dass
bei einer Ansiedlung des BND auf dem Gelände des ehemaligen Stadions
der Weltjugend sowohl eine dauerhaft öffentliche Grünfläche
mit einer Durchwegung und Geschäfte geschaffen werden?
Zu
9.: Die Standortanforderungen seitens Berlins sind u.a. die Anlage eines
ausreichend breiten Panke-Grünzuges, eine Durchwegung des Gebiets
und kommerzielle Nutzungsunterlagerungen entlang der Chausseestraße
z.B. (Handel, Gastronomie). Diese Standortanforderungen werden seitens
des BND in den bisherigen Verhandlungen im Grundsatz akzeptiert.
10. Welche Erkenntnisse besitzt der Senat über positive soziale, ökonomische
und infrastrukturelle Effekte für die unmittelbare Umgebung
durch die dortige Ansiedlung von Bundesministerien?
11.
Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass Stadträume in sozialer,
ökonomischer und infrastruktureller Hinsicht stärker von zusätzlicher
Wohnbevölkerung
als von zusätzlichen Büroarbeitsplätzen profitieren?
Zu
10. und 11.: Nachdem andere Vorhaben – insbesondere mit dem Schwerpunkt
innerstädtisches Wohnen – in den letzten Jahren nicht umgesetzt werden
konnten, sieht der Senat in der Ansiedlung der BND-Zentrale eine Chance
für die infrastrukturelle, wohnungswirtschaftliche, Handels- und Gewerbeentwicklung
dieses seit dem Abriss des ehemaligen Stadions der Weltjugend brach liegenden
Quartiers in zentraler Lage nahe des Regierungsviertels. Aus diesem Grund
hält der Senat die Durchführung des 2002 angekündigten Bieterverfahrens
infolge der veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr für opportun
und ist daher in Abwägung der hierfür maßgeblichen Belange
bereit, die bisherige Planung aufzugeben.
Es gibt bereits jetzt seitens der Eigentümer umliegender Grundstücke
positive Signale, die den Bau des BND begrüßen und ihre
Grundstücke für Wohn- und Mischnutzungen entwickeln wollen.
Der Senat ist der Auffassung, dass es grundsätzlich nur in besonderen
städtebaulichen Lagen oder bei besonders ausgeprägter Nachfrage
nach Wohnungen öffentlicher Initiative und Ressourcen bedarf, private
Wohnnutzungen
zu
entwickeln. Der Schwerpunkt der Politik des Senats liegt vielmehr auf einer
den gesamtwirtschaftlichen Bedingungen der Stadt förderlichen Ansiedlungspolitik
von privaten und öffentlichen Dienstleistungen und gewerblichen Nutzungen.
12. Durch welche Maßnahmen will der Senat den mit einer Nutzung durch
den BND verbundenen Wegfall von vorhandenen bzw. im städtebaulichen
Konzept für die Entwicklung des Geländes des ehemaligen Stadions
der Weltjugend vorgesehenen Sportflächen kompensieren?
Zu
12.: Der Wegfall der Sportflächen aus dem bisher abgestimmten städtebaulichen
Rahmenplan, dessen Zielsetzung u.a. eine spürbare Verbesserung für
den Sport im unterversorgten Bezirk Mitte war, ist nicht zu kompensieren.
Dies gilt ebenso für den Wegfall der zwischenzeitlich gewachsenen
Strukturen aus dem Trendsportbereich (Beachsport, Golf etc.), für
die es in dieser Form und Größenordnung im Bezirk Mitte gleichfalls
keine Kompensationsmöglichkeiten gibt.
Weder für den Ersatz der Trendsportanlage, die von vornherein als
Zwischennutzung vorgesehen war, noch für den Ersatz der geplanten
öffentlichen Sportanlage gibt es eine rechtliche Verpflichtung.
13. Wie bewertet der Senat die Einschätzung, dass der Flughafen
Tempelhof wesentliche finanzielle und planungsrechtliche Vorteile für
die Ansiedlung des BND besitzt, da die bundeseigenen Gebäude ohnehin
saniert werden müssen, 300.000Quadratmeter Bruttogeschossfläche
sofort zur Verfügung stehen, die nach Einstellung des Flugverkehrs
erweiterbar sind und eine Abschottung des Geländes schon traditionell
akzeptiert ist?
Zu
13.: Der BND und das Land Berlin haben den Flughafen Tempelhof mit seinen
Gebäuden auf seine Eignung für den vorgesehenen Nutzungszweck
untersucht. Die innerbetrieblichen Abläufe des BND schließen
nach dessen Aussage eine Nutzung der Altbauten jedoch aus.
14. Hat der Senat mit diesen Argumenten und mit dem Hinweis auf die gute
verkehrliche Erschließung mit U-Bahn und Bus für diesen Standort
gegenüber dem BND geworben?
Zu
14.: Ja, auch diese Argumente sind in die Standortbewertung eingeflossen.
15. Wenn ja, was waren die konkreten Ablehnungsgründe?
Zu
15.: Siehe Antwort zu Frage 13.
16. Trifft es zu, dass im Bundeshaushalt allein für die Planung
der Verlagerung des BND von Pullach nach Berlin 30 Millionen Euro
eingestellt sind?
Zu
16.: In den Bundeshaushalt 2004 sind nach Kenntnis des Senats Mittel für
Planungskosten in deutlich geringerer Höhe eingestellt worden.
17. Welche Mittel zur Finanzierung der notwendigen Neubauten für
den BND in Berlin sind nach Ansicht des Senates notwendig, und sind
diese Mittel nach Kenntnissen des Senates im Bundeshaushalt eingestellt?
Zu
17.: Vom Bund wird zzt. die Entscheidungsgrundlage Bau (ESBau) vorbereitet,
um die Kosten für den Neubau des BND zu ermitteln. Es wird angestrebt,
die ESBau bis zum September 2004 fertig zu stellen. Die erforderlichen
Mittel sollen erst nach Vorlage gesicherter Angaben in den Bundeshaushalt
eingestellt werden.
Berlin,
den 09. Januar 2004
In
Vertretung
Dr.
Ing. Hans Stimmann
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Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung
(Eingang
beim Abgeordnetenhaus am 15. Januar 2004)
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