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in D+Ausland Netzwerk Theorie sitemap . Recht & Unrecht von Steuersubventionen: Leserbrief in der taz vom 26.11.2002: Bonus für Nicht-Autobesitzer betr.: "Kein Diesel soll ohne Filter fahren" (Steuervorteile für Fahrzeuge mit Rußfilter) Warum wurden überhaupt jemals Maschinen, die systematisch die Gesundheit der Menschen ruinieren, in einem "zivilisierten" Land wie Deutschland zugelassen? Nun sollen verbrecherische Praktiken nachträglich mit Steuervorteilen bekämpft werden: Der Autofahrerstaat besticht jene, die bereit sind, das Selbstverständliche herbeizuführen. Wenn
Autofahrern, die mit ihren Höllenmaschinen genug Unheil anrichten,
das Geld vorn und hinten reingeblasen wird, dann muss auch denen, die aufs
Auto verzichten, ein Bonus verabreicht werden. Die 614 Euro, die als Steuergeschenk
an Pkw-Besitzer mit EU-Norm-Abgasen gehen, genügen vollauf für
eine ÖPNV-Jahreskarte. Warum bekommt nicht jeder Bürger, der
kein Auto besitzt, also weit strengere Abgaswerte einhält, eine solche
Jahreskarte kostenlos ausgehändigt? Das wäre eine wirksame Maßnahme
um die Einseitigkeit der Geldflüsse und damit auch den Dieselruß
in der Luft zu vermindern. FABIAN TWEDER, Berlin
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Planung für das Gelände des ehemaligen Stadion der Weltjugend, Chausseestraße Autofreies Stadtviertel an der Panke Projektbeschreibung
- Details:
Bebauungsplan
Bebauungsplan (B-Plan)Mit einem Bebauungsplan wird die Stellplatzfreiheit und der Ausschluß des privaten Autoverkehrs im Wohnquartier gesichert: Die Wohnwege werden als "Fläche besonderer Zweckbestimmung" für Fußgänger, Fahrradfahrer, Feuerwehr, Rettungs-, Müll- und Straßenreinigungsfahrzeuge, für Möbel- und Brennstofftransporte und Post-, Paket-, Telekommunikationsdienste nach dem Baugesetzbuch festgesetzt und damit für den MIV (Motorisierten Individualverkehr) gesperrt. Im Bebauungsplan wird zusätzlich festgesetzt, daß außerhalb der gekennzeichneten Flächen (Tiefgararge an der Chausseestraße, s.o.) keine Stellplätze errichtet werden dürfen. Solche Bebauungspläne gibt es bereits, zum Beispiel in Münster. Dort werden die "Straßen" und Feuerwehrzufahrten im Regelquerschnitt max. 3,50 Meter breit gebaut. Für das Gelände gibt es einen B-Plan Aufstellungsbeschluß (15.11.1994), das Verfahren ruhte seitdem lange Zeit. Durch die geplante Ansiedlung des Bundesnachrichtendienstes sind die Planungen hinfällig geworden. Berliner Bauordnung (BauOBln)Durch § 50 der neuen Berliner Bauordnung (vorher §48) wird die Stellplatzfreiheit ermöglicht. In Berlin sind nur noch Behindertenparkplätze für öffentliche Gebäude (das heißt i.d.R. nicht für normale Wohngebäude) vorgeschrieben. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß ein Investor selbst weiß, ob und wie viele Stellplätze er für die Vermarktung seiner Wohnungen bauen muß ... Nachfolgend der komplette § 50 der neuen Berliner Bauordnung*: §
50 Stellplätze, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
(2)
1
Die Stellplätze nach Absatz 1 Satz 1 können auf dem Baugrundstück
oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück
hergestellt werden, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich
gesichert ist.
(3)
1
Die Herstellung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nach
Absatz 1 darf auch durch Zahlung eines Ablösebetrages vor Baubeginn
erfüllt werden.
*in der Fassung vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), in Kraft seit 01.02.2006 Die komplette
Berliner
Bauordnung (BauOBln) zum downloaden (.pdf-Format) in "Gesetzestexte
Bauen", aktuelle Fassung:
die vorherige
Fassung der Berliner Bauordnung:
StraßenverkehrsrechtÜber das Straßenverkehrsrecht (StVO-Straßenverkehrsordnung) wird das Autofreie Stadtviertel formal als Fußgängerbereich (§41 (2) 5. Sonderwege, Zeichen 242) ausgewiesen, mit Zusatzschildern Anlieferungen (mit zeitlicher Begrenzung) und Fahrradverkehr frei. Dort gilt: 1. Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen. 2. Wird durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. Das heißt, auch Radler/innen müssen langsam und vorsichtig fahren. Für Not- und Rettungsfahrzeuge gelten im Ausnahmefall eigene Regeln (§ 35 StVO). der Gesetzestext: zur Straßenverkehrsordnung (StVO) (zuletzt geändert 11.12.00) ParkraumbewirtschaftungZusätzlich wird die derzeitige Parkraumbewirtschaftung (PRB) im Bezirk mittel- bis langfristig nach Norden in die Umgebung des Planungsgebietes ausgedehnt, so daß dort auch nicht "heimlich" kostenlos geparkt werden kann. Absehbar ist sog. "hartes Anwohnerparken" (=Parken nur mit Vignette) in den umgebenden Wohnstraßen und "Mischparken" (=bewirtschaftetes Kurzzeitparken bzw. Vignette) in den größeren Straßen. BewohnerInnen des Autofreien Stadtviertels erhalten selbstverständlich keinen Anwohnerparkausweis. Diese PRB wird bereits jetzt von den Anwohnern der Umgebung gefordert, da sie unter der Verkehrsbelastung der Golfer/innen leiden, die überflüssigerweise mit Autos anfahren und den Parkdruck auf die ohnehin knappen Stellplätze an den Straßen der Umgebung erheblich vergrößern.
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Arbeitsgemeinschaft
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Seite: http://www.autofrei-wohnen.de/PankeRecht.html
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26.
Juni 2006
. Aktuell 22.03.2005: Aufgrund des Umzuges des BND auf das Planungsgelände Stadion der Weltjugend sind wir auf der Suche nach neuen Standorten für Autofreies Wohnen in Berlin und werden im Frühling 2005 mehrere potentielle Flächen auf einem Treffen für interessierte autofreie Menschen vorstellen. Für
das Autofreie Stadtviertel an der Panke besteht keine Chance mehr - es
sei denn, das Wahlvolk protestiert gegen die Verschwendung von mind. 1,7
Milliarden Euro aus Steuermitteln für einen unnötigen Beamtenumzug
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