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Recht & Unrecht von Steuersubventionen:
Leserbrief in der taz vom 26.11.2002:
Bonus für Nicht-Autobesitzer
betr.: "Kein Diesel soll ohne Filter fahren" (Steuervorteile für Fahrzeuge mit Rußfilter) 

Warum wurden überhaupt jemals Maschinen, die systematisch die Gesundheit der Menschen ruinieren, in einem "zivilisierten" Land wie Deutschland zugelassen? Nun sollen verbrecherische Praktiken nachträglich mit Steuervorteilen bekämpft werden: Der Autofahrerstaat besticht jene, die bereit sind, das Selbstverständliche herbeizuführen.

Wenn Autofahrern, die mit ihren Höllenmaschinen genug Unheil anrichten, das Geld vorn und hinten reingeblasen wird, dann muss auch denen, die aufs Auto verzichten, ein Bonus verabreicht werden. Die 614 Euro, die als Steuergeschenk an Pkw-Besitzer mit EU-Norm-Abgasen gehen, genügen vollauf für eine ÖPNV-Jahreskarte. Warum bekommt nicht jeder Bürger, der kein Auto besitzt, also weit strengere Abgaswerte einhält, eine solche Jahreskarte kostenlos ausgehändigt? Das wäre eine wirksame Maßnahme um die Einseitigkeit der Geldflüsse und damit auch den Dieselruß in der Luft zu vermindern. FABIAN TWEDER, Berlin
 

in Berlin-Mitte:
Planung für das Gelände des ehemaligen Stadion der Weltjugend, Chausseestraße
Autofreies Stadtviertel an der Panke

Projektbeschreibung - Details:
5.2. rechtliche Regelungen zur Sicherung der Autofreiheit
Text downloaden: 52-rechtlRegelungen.rtf   (11 KB)

Bebauungsplan
Bauordnung Berlin, mit
Wortlaut §48 (Stellplatzparagraph)
Straßenverkehrsrecht
Parkraumbewirtschaftung

Bebauungsplan (B-Plan)
   Mit einem Bebauungsplan wird die Stellplatzfreiheit und der Ausschluß des privaten Autoverkehrs im Wohnquartier gesichert: Die Wohnwege werden als "Fläche besonderer Zweckbestimmung" für Fußgänger, Fahrradfahrer, Feuerwehr, Rettungs-, Müll- und Straßenreinigungsfahrzeuge, für Möbel- und Brennstofftransporte und Post-, Paket-, Telekommunikationsdienste nach dem Baugesetzbuch festgesetzt und damit für den MIV (Motorisierten Individualverkehr) gesperrt. Im Bebauungsplan wird zusätzlich festgesetzt, daß außerhalb der gekennzeichneten Flächen (Tiefgararge an der Chausseestraße, s.o.) keine Stellplätze errichtet werden dürfen.
   Solche Bebauungspläne gibt es bereits, zum Beispiel in Münster. Dort werden die "Straßen" und Feuerwehrzufahrten im Regelquerschnitt max. 3,50 Meter breit gebaut.
   Für das Gelände gibt es einen B-Plan Aufstellungsbeschluß (15.11.1994), das Verfahren ruhte seitdem lange Zeit. Durch die geplante Ansiedlung des Bundesnachrichtendienstes sind die Planungen hinfällig geworden.

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Berliner Bauordnung (BauOBln)
   Durch § 50 der neuen Berliner Bauordnung (vorher §48) wird die Stellplatzfreiheit ermöglicht. In Berlin sind nur noch Behindertenparkplätze für öffentliche Gebäude (das heißt i.d.R. nicht für normale Wohngebäude) vorgeschrieben. Der Gesetzgeber geht davon aus, daß ein Investor selbst weiß, ob und wie viele Stellplätze er für die Vermarktung seiner Wohnungen bauen muß ...

Nachfolgend der komplette § 50 der neuen Berliner Bauordnung*:

§ 50 Stellplätze, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
(1) 1 Bei der Errichtung öffentlich zugänglicher Gebäude sind Stellplätze in ausreichender Zahl für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl anzubieten. 
2 Sie müssen von den öffentlichen Straßen aus auf kurzem Wege zu erreichen und verkehrssicher sein. 
3 Bei der Errichtung baulicher Anlagen und anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder herzustellen.
4 Werden Anlagen nach den Sätzen 1 und 3 geändert oder ändert sich ihre Nutzung, so sind Stellplätze nach Satz 1 und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nach Satz 3 in solcher Anzahl und Größe herzustellen, dass sie die infolge der Nutzungsänderung zusätzlich zu erwartenden Fahrzeuge aufnehmen können.

(2) 1 Die Stellplätze nach Absatz 1 Satz 1 können auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung davon auf einem geeigneten Grundstück hergestellt werden, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist. 
2 Die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nach Absatz 1 Satz 3 sind auf dem Baugrundstück oder auf den davor gelegenen öffentlichen Flächen zu schaffen oder nach Absatz 3 abzulösen.

(3) 1 Die Herstellung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nach Absatz 1 darf auch durch Zahlung eines Ablösebetrages vor Baubeginn erfüllt werden.
2 Die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung erlässt durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Höhe der Ablösebeträge. 
3 Die Ablösebeträge dürfen 90 Prozent der durchschnittlichen Herstellungskosten unter Berücksichtigung anteiliger Grundstücksflächen nicht übersteigen.
4 Die Ablösebeträge sind ausschließlich für den Bau von Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen oder anderen geeigneten Grundstücksflächen zu verwenden.

*in der Fassung vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), in Kraft seit 01.02.2006

Die komplette Berliner Bauordnung (BauOBln) zum downloaden (.pdf-Format) in "Gesetzestexte Bauen", aktuelle Fassung:
www.stadtentwicklung.berlin.de/.../20050929_bauobln.pdf (422 kb)

die vorherige Fassung der Berliner Bauordnung:
www.stadtentwicklung.berlin.de/.../bauobln_16.07.2001.pdf (483 kb)
AV-Stellplätze zu §48 BauOBln (zur alten BauO-Fassung):
www.stadtentwicklung.berlin.de/.../avstellp.pdf (  21 KB) (07.08.97)

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Straßenverkehrsrecht
   Über das Straßenverkehrsrecht (StVO-Straßenverkehrsordnung) wird das Autofreie Stadtviertel formal als Fußgängerbereich (§41 (2) 5. Sonderwege, Zeichen 242) ausgewiesen, mit Zusatzschildern Anlieferungen (mit zeitlicher Begrenzung) und Fahrradverkehr frei. Dort gilt:
1. Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen. 
2. Wird durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
Das heißt, auch Radler/innen müssen langsam und vorsichtig fahren. Für Not- und Rettungsfahrzeuge gelten im Ausnahmefall eigene Regeln (§ 35 StVO).
der Gesetzestext:
zur Straßenverkehrsordnung (StVO) (zuletzt geändert 11.12.00)

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Parkraumbewirtschaftung
   Zusätzlich wird die derzeitige Parkraumbewirtschaftung (PRB) im Bezirk mittel- bis langfristig nach Norden in die Umgebung des Planungsgebietes ausgedehnt, so daß dort auch nicht "heimlich" kostenlos geparkt werden kann. Absehbar ist sog. "hartes Anwohnerparken" (=Parken nur mit Vignette) in den umgebenden Wohnstraßen und "Mischparken" (=bewirtschaftetes Kurzzeitparken bzw. Vignette) in den größeren Straßen. BewohnerInnen des Autofreien Stadtviertels erhalten selbstverständlich keinen Anwohnerparkausweis.

   Diese PRB wird bereits jetzt von den Anwohnern der Umgebung gefordert, da sie unter der Verkehrsbelastung der Golfer/innen leiden, die überflüssigerweise mit Autos anfahren und den Parkdruck auf die ohnehin knappen Stellplätze an den Straßen der Umgebung erheblich vergrößern.

    Noch Fragen ... ?
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) gibt es hier: .../PankeFAQ.html.

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Logo Autofreies Stadtviertel an der Panke

Kontakt Arbeitsgemeinschaft
Autofreies Stadtviertel an der Panke
(Ltg: Markus Heller)

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www.autofrei-wohnen.de begreift sich als umweltabhängiger NGO-Knotenpunkt im internationalen autofreien Netzwerk. © & Seitenbau: M. Heller, Berlin

26. Juni 2006
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Logo Autofreies Stadtviertel an der Panke
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Aktuell
22.03.2005:
Aufgrund des Umzuges des BND auf das Planungsgelände Stadion der Weltjugend sind wir auf der Suche nach neuen Standorten für Autofreies Wohnen in Berlin und werden im Frühling 2005 mehrere potentielle Flächen auf einem Treffen für interessierte autofreie Menschen vorstellen. 

Für das Autofreie Stadtviertel an der Panke besteht keine Chance mehr - es sei denn, das Wahlvolk protestiert gegen die Verschwendung von mind. 1,7 Milliarden Euro aus Steuermitteln für einen unnötigen Beamtenumzug ...
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Erschließungsplan Verkehr

Planungsstand I/2002
(größer, 247 KB)
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Wohnquartier autofreier Innenbereich

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Quartiersrand Chausseestraße:

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23.09.2001:
"Autofreies Leben in Europa"
... zur Ausstellung

Tafel Berlin-Mitte größer
(Galerie bei sujet.design)
mit Informationen zu Mobilitätskonzepten verschiedener Autofreier Stadtviertel, Inseln und Orte mit großflächigen Fußgängerzonen(u.a. Edinburgh, Wien, Freiburg, Münster, Venedig, Hiddensee)