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... dementer Autoparker

in Berlin-Mitte:
Planung für das Gelände des ehemaligen Stadion der Weltjugend, Chausseestraße
Autofreies Stadtviertel an der Panke

Projektbeschreibung - Details:
5.1 Stellplätze
für Fahrräder und PKW - 
Nutzer, Kalkulation, Planung
Text downloaden: 51-Stellplaetze.rtf   (16 KB)

Stellplätze - Fahrräder
Stellplätze - PKW

Stellplätze für Fahrräder
Vorbemerkung:
Das Land Berlin hat die konventionelle Stellplatzpflicht für PKW abgeschafft (siehe §50 Bauordnung Berlin) und stattdessen die Regelungen für Fahrradstellplätze detailliert:
"(...)
(1) 3 Bei der Errichtung baulicher Anlagen und anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder herzustellen.
(...)
(2) 2 Die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nach Absatz 1 Satz 3 sind auf dem Baugrundstück oder auf den davor gelegenen öffentlichen Flächen zu schaffen oder nach Absatz 3 abzulösen.
(...)
(3) 1 Die Herstellung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder nach Absatz 1 darf auch durch Zahlung eines Ablösebetrages vor Baubeginn erfüllt werden.
2 Die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung erlässt durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Höhe der Ablösebeträge.
3 Die Ablösebeträge dürfen 90 Prozent der durchschnittlichen Herstellungskosten unter Berücksichtigung anteiliger Grundstücksflächen nicht übersteigen. 
4 Die Ablösebeträge sind ausschließlich für den Bau von Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen oder anderen geeigneten Grundstücksflächen zu verwenden."

Nutzergruppen, Kalkulation
  Die Erfahrungen autofreier Wohngebiete zeigen, daß autofrei lebende Haushalte überdurchschnittlich viele Fahrräder besitzen. Zu kalkulieren ist deshalb mit mindestens 1,5 Fahrädern pro Person*. In diesem Wert sind auch Anhänger und Kinderwagen enthalten. Zu beachten ist, daß zumindest die Fahrräder für den Alltagsgebrauch und die Kinderwagen ebenerdig, mindestens jedoch über bequeme Rampen, erreichbar und den Wohnungen in unmittelbarer Nähe zugeordnet sein müssen. (Im Erschließungsplan sind Fahrradstellplätze nicht dargestellt.)

* Anmerkung für Fachleute: Die Richtzahlen für Abstellmöglichkeiten für Fahrräder der AV Stellplätze, Anl. 2: 2 Stpl. je Wohnung) sind natürlich für den speziellen Fall autofreies Wohnen völlig unzureichend! Die "Regeln der Baukunst" definieren wir neu ...

Regelungen, Planung
   Es kommen dafür grundsätzlich folgende Orte in Betracht:
auf öffentlichen  Flächen:
- im "Straßen"-raum des autofreien Wohngebietes, z.B. entlang der Wohnwege, insbesondere für Besucher/innen. Je nach Lage und städtebaulicher Situation als offene Bügel oder überdacht. 
   Anmerkung: Die Breite dieses Straßenraums variiert zwischen 18 und 23 Metern. Er besteht aus einem ca 7,5 Meter breiten öffentlichen Streifen, in dem ein ca 3,5 Meter breiter Wohnweg verläuft, sowie aus den benachbarten privaten Flächen unterschiedlicher Tiefe, die den Wohngebäuden vorgelagert sind. Dies sind die Eingangsbereiche, die je nach Lage im Quartier als Vorgärten oder eher befestigte Flächen ("urbane Terrassen") gestaltet sein können.
- auf den Quartiersplätzen des autofreien Wohngebietes und dem Marktplatz, für Besucher/innen und Kund/innen des Marktes.
- entlang der Chausseestraße, für Kund/innen des Einzelhandels.
- auf der inneren Erschließungsstraße, die im Erschließungsplan als verkehrsberuhigter Bereich (gelb schraffiert) ausgewiesen ist, insbesondere für Besucher/innen der Sportflächen
- auf der rückwärtig des Gewerbeareals gelegenen Erschließungsstraße, die im Erschließungsplan als Einbahnstraße (gelb) ausgewiesen ist, insbesondere für Besucher/innen der Sportflächen, der Piscator Medien Arena und der Büros.

auf privaten Flächen:
- im Straßenraum ("Vorgärten"), insbesondere für Besucher/innen. Je nach Lage und städtebaulicher Situation als offene Bügel oder überdacht.
- im Gebäude: ebenerdige Räume. Insbesondere für Fahrräder im Alltagsgebrauch und Kinderwagen
- eine ungünstigere, aber noch vertretbare Alternative: im Gebäude: Kellerräume, mit bequemen Rampen erreichbar. Insbesondere für Fahrräder im Alltagsgebrauch und Kinderwagen
- im Gebäude: Kellerräume, über Treppe erreichbar. Nur für seltener genutzte Fahrräder.
- im Innenhof: überdachte Flächen. 

   Insbesondere die Flächen im Innenhof sollten sehr kritisch bedacht werden, da der zur Verfügung stehende Platz knapp und wertvoll ist und eigentlich besser für Grün- und Spielflächen genutzt werden sollte. Die Entscheidung darüber bleibt aber den Bewohner/innen (Bau- und Wohngruppen) bzw. Investoren selbst überlassen.

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26. Juni 2006
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Logo Autofreies Stadtviertel an der Panke
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Aktuell
22.03.2005:
Aufgrund des Umzuges des BND auf das Planungsgelände Stadion der Weltjugend sind wir auf der Suche nach neuen Standorten für Autofreies Wohnen in Berlin und werden im Frühling 2005 mehrere potentielle Flächen auf einem Treffen für interessierte autofreie Menschen vorstellen. 

Für das Autofreie Stadtviertel an der Panke besteht keine Chance mehr - es sei denn, das Wahlvolk protestiert gegen die Verschwendung von mind. 1,7 Milliarden Euro aus Steuermitteln für einen unnötigen Beamtenumzug ...

Erschließungsplan Verkehr

Planungsstand I/2002
(größer, 247 KB)

Wohnquartier autofreier Innenbereich

(größer, 70 KB)
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Quartiersrand Chausseestraße:

(größer, 60 KB)
 

zu den Regelungen der Bauordnung Berlin (§50)

 
Car-Sharing in Berlin:
- Kurzinfo auf autofrei-wohnen.de

- StattAuto AG

- StattAuto e.V.

Stellplätze für PKW
Vorbemerkung:
Das Land Berlin hat die konventionelle Stellplatzpflicht für PKW abgeschafft (siehe §50 Bauordnung Berlin). PKW-Stellplätze müssen lediglich für Behinderte errichtet werden ("(1) 1 Bei der Errichtung öffentlich zugänglicher Gebäude sind Stellplätze in ausreichender Zahl für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl anzubieten.").

Nutzer
A - Wohnen:
- Besucher/innen der autofrei lebenden Bewohner/innen
- Car-Sharing
- Behinderte und andere echte Ausnahmefälle

B - Weitere Stellplätze sind erforderlich für 
- Gewerbe (Einzelhandel, Büros)
- Piscator Medien Arena
- Sportflächen
- Anlieferung entlang der Chausseestraße (öffentliches Straßenland)
- Taxen (öffentliches Straßenland)

Kalkulation
A: Aus der Anzahl der insgesamt geplanten Wohnungen (760 WE) resultiert bei einem Stellplatzschlüssel von maximal 0,12 Stellpl./WE ein Bedarf von 91 Stellplätzen. Interessanterweise zeigt sich jedoch in realisierten autofreien Stadtvierteln, daß nicht einmal diese wenigen Stellplätze gebraucht werden (siehe Beispiele in Hamburg und Wien). Sollte sich dies auch in Berlin bestätigen, können diese Stellplätze entweder zu Lagerflächen umgenutzt oder an die Gewebetreibenden verkauft bzw. vermietet werden.
Anmerkung: Manche kritisieren, daß aufgrund dieser Stellplätze das Stadtviertel gar nicht richtig autofrei sei. Die Kritik ist prinzipiell berechtigt. Ein Stellplatzschlüssel von 0,10 - bis 0,12 ist jedoch in allen autofreien Stadtvierteln im In- und Ausland das realisierte Minimum und auch hier notwendig (Begriffsdefinition). Weniger wäre nur bei grundsätzlich anderen äußeren Rahmenbedingungen möglich - wie z.B. in Venedig oder den autofreien Inseln.

B: Die Anzahl Stellplätze für alle andern Nutzer - Gewerbe, Kultur, Sport - müssen von diesen selbst bemessen und finanziert werden. Aufgrund der optimalen Verkehrsanbindung des Gebietes kann der Bedarf eher niedrig angesetzt werden:
1 Stellplatz für ca. 110-160 qm BGF Gewerbe (Einzelhandel, Büros).
Die Tiefgaragen sind eingeschossig kalkuliert, und nicht die gesamte Untergeschoßfläche ist für Stellplätze berechnet. Insgesamt sind auf privaten Flächen
- 203 Stellplätze im nördlichen Areal für Gewerbe 
- 10 Stellplätze im nördlichen Areal für Beachsport
- 285 Stellplätze im südlichen Areal für Gewerbe (Doppelnutzung Kultur & Sport)
vorgesehen. 

Regelungen (Finanzierung)
  Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß alle Stellplätze von den jeweiligen Nutzern selbst finanziert werden, das heißt, die 760 Wohnungen finanzieren lediglich ihren Anteil von 91 Stellplätzen, die Gewerbe-, Sport und Kulturnutzer die übrigen.

Planung
  Die Flächen für Stellplätze befinden sich am Rande des Gebietes, hauptsächlich in Tiefgaragen entlang der Chausseestraße (siehe Erschließungsplan):

Im nördlichen Bereich des Gebietes am Rand des Wohnareals (nördlich des Marktplatzes):
Tiefgarage, Kapazität 160 Stellplätze, davon
- 70 St. Anteil Wohnungen 
- 90 St. Anteil Gewerbe (Einzehandel, Büros)

Im nördlichen Bereich am Rand des Wohnareals (südlich des Marktplatzes):
Tiefgarage, Kapazität 120 Stellplätze, davon 
- 7 St. Anteil Wohnungen 
- 113 St. Anteil Gewerbe (Einzehandel, Büros)

In der Beachsporthalle am Rand des Wohnareals, an der inneren Erschließungsstraße, an der nicht geparkt werden kann (im Erschließungsplan als verkehrsberuhigter Bereich (gelb schraffiert) ausgewiesen)
Kapazität 24 Stellplätze, davon
- 14 St. Anteil Wohnungen (1. Bauabschnitt)
- 10 St. Anteil Sport-Besucher/innen

Im südlichen Bereich des Gebietes im Gewerbeareal "Feuerlandhöfe" (zwischen Sportflächen und Chausseestraße):
Tiefgarage, Kapazität 285 Stellplätze, Doppelnutzungen möglich für 
- Gewerbe, Einzehandel, Büros (tagsüber)
- öffentliche Sportflächen (nachmittags/abends)
- Piscator Medien Arena (abends/nachts)
An der rückwärtigen Erschließungsstraße (als Einbahnstraße ausgewiesen) befinden sich einige weitere oberirdische Stellplätze zur Anlieferung.

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Logo Autofreies Stadtviertel an der Panke

Kontakt Arbeitsgemeinschaft
Autofreies Stadtviertel an der Panke
(Ltg: Markus Heller)

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Erschließungsplan Verkehr

Planungsstand I/2002
(größer, 247 KB)

zu den Regelungen der Bauordnung Berlin (§50)
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das Leben funktioniert auch ohne Auto:


Brite vergaß ein Jahr, wo er sein Auto geparkt hatte

London, 19. April 2002
Der Brite Kevin Eastwood (24) hat fälschlicherweise ein Jahr lang geglaubt, sein Auto wäre gestohlen. Dabei hatte er nur vergessen, wo er es abgestellt hatte. Seit April 2001 stand es unbeschädigt an dem Fleck, wo es geparkt worden war. Eastwood erklärte den Irrtum mit einer durchzechten Nacht. An dem Abend hatte er einen Freund besucht. Am nächsten Tag fand er den Wagen nicht mehr und meldete ihn als gestohlen. Jetzt besuchte er seinen Freund erneut. Als sie über das Auto sprachen, habe der Mann es auf der Straße gesehen und kam sich "wie ein ziemlicher Volltrottel vor".

aus: Frankfurter Neue Presse

gefunden von Markus Schmidt, autofrei leben! e.V.

... wenn das kein überzeugender Beweis ist !